Die Nachlässe können miteinander kombiniert werden.
Bedingungen
Berechtigt zum Bezug eines Abrufscheins über das Rahmenabkommen sind kostenfrei registrierte SDH-Mitglieder, die eine Handwerkerkarte, eine Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug o.ä. mit Bezug zum Handwerk vorweisen können. Voraussetzung für die Gewährung der Nachlässe ist ein gültiger, auf das SDH-Mitglied ausgestellter Abrufschein sowie die gewerbliche Zulassung des Fahrzeuges auf das SDH-Mitglied für mindestens 12 Monate. Vor Ablauf dieser Frist darf das Fahrzeug weder weiterveräußert noch an einen Dritten zur ausschließlichen Benutzung überlassen werden, es sei denn eine Laufleistung von mindestens 5.000 km ist erreicht. Dies gilt auch für den Fall, dass die Land Rover Neufahrzeuge vom SDH-Mitglied geleast werden.
Abwicklung
Als bezugsberechtigtes SDH-Mitglied bestellen Sie den Abrufschein nach Anmeldung im Handwerker-Nutzerbereich auf http://www.sdh.de. Den von der SDH postalisch erhaltenen Abrufschein händigen Sie Ihrem Land Rover Vertragspartner aus. Alternativ kann der Abrufschein auch durch Ihren Vertragspartner für Sie bestellt werden. Das Fahrzeug wird anschließend durch den Land Rover Vertragspartner ausgeliefert. Bitte beachten Sie, dass auch unterjährig Konditionsänderungen stattfinden können. Der Nachlass bezieht sich auf die unverbindliche Preisempfehlung (netto) des Herstellers. Die Land Rover Vertragspartner sind in ihrer Entscheidung frei, die Konditionen zu gewähren.