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Berechtigt zum Bezug eines Abrufscheins über das Rahmenabkommen sind kostenfrei registrierte SDH-Mitglieder, die eine Handwerkerkarte, eine
Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug o.ä. mit Bezug zum Handwerk vorweisen können. Voraussetzung für die Gewährung der Nachlässe ist ein
gültiger, auf das SDH-Mitglied ausgestellter Abrufschein sowie die gewerbliche Zulassung des Fahrzeuges auf das SDH-Mitglied für mindestens 12 Monate.
Vor Ablauf dieser Frist darf das Fahrzeug weder weiterveräußert noch an einen Dritten zur ausschließlichen Benutzung überlassen werden.
Als bezugsberechtigtes SDH-Mitglied bestellen Sie den Abrufschein nach Anmeldung im Handwerker-Nutzerbereich auf http://www.sdh.de. Den von der SDH
postalisch erhaltenen Abrufschein händigen Sie Ihrem Ford-Vertragshändler aus. Alternativ kann der Abrufschein auch durch Ihren Vertragshändler für Sie
bestellt werden. Das Fahrzeug wird anschließend durch den Ford-Vertragshändler ausgeliefert. Bitte beachten Sie, dass auch unterjährig
Konditionsänderungen stattfinden können. Der Nachlass bezieht sich auf die unverbindliche Preisempfehlung (netto) des Herstellers einschließlich der
werkseitig gelieferten Optionen. Die Ford-Vertragshändler sind in ihrer Entscheidung frei, die Konditionen zu gewähren.